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AKTUELLES


Feb 2, 2019

Das Automatik Auto ist voll im Trend, auch immer mehr jugendliche wählen diese vereinfachte Ausbildung.



Aufbauseminar "Probezeit"

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Die Fahrschule Weinzierl hat die Erlaubnis, Seminare für Fahranfänger durchzuführen.
Gleichzeitig organisert die Fahrschule Weinzierl über die Seite www.sad-fahrschulen.de die Reihenfolge
der einzelen Seminare.
Wenn du dich zum ASF Seminar anmelden möchtest, gehe bitte auf die Seite www.sad-fahrschulen.de

Was ist ein ASF?...

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind. Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt.


Wie läuft das Aufbauseminar ab und was sind die Inhalte?

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen. Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.

1. Sitzung:

  • Vorstellung der Teilnehmer
  • Welche Erwartungen haben die Teilnehmer?
  • Warum ist man hier? (wegen welchem Verstoß)
  • Was soll das Aufbauseminar bringen?
  • Was macht eine/n gute/n Fahrer/in aus?
  • Weiterer Ablauf des Aufbauseminars

Beobachtungsfahrt:

  • Jeder Teilnehmer fährt 30 Minuten
  • 2 andere Teilnehmer fahren mit
  • Die Fahrt hat keinen Prüfungscharakter
  • Beobachtungen des Verkehrs und des Fahrers (was hat er falsch gemacht, wie hat er sich verhalten?)
  • Auswertung der Beobachtungen

2. Sitzung:

  • Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Austauschen von Erfahrungen mit gefährlichen Situationen (eigene Erlebnisse)
  • Wie entstehen gefährliche Situationen, wie kann man sie vermeiden?

3. Sitzung:

  • Was haben wir inzwischen gelernt / was ist uns aufgefallen?
  • Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen
  • Thema Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
  • Wie schafft man es Verkehrsregeln einzuhalten

4. Sitzung:

  • Wie geht es in der Probezeit weiter?
  • Inwiefern werde ich mein Verhalten im Verkehr verändern?
  • Was haben wir gelernt? Rückblick auf das Seminar

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man während der Probezeit auffällig geworden ist und entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.


Wie sind die Kosten für das Aufbauseminar?

Abgesehen von den Gebühren der Aufforderung belaufen sich die Kosten für das Aufbauseminar zwischen 350 und 450 Euro. Dies hängt allerdings von der jeweiligen Fahrschule ab. Der Durchschnittspreis liegt bei ca.400 Euro. Einfach in der Fahrschule nachfragen und gegebenenfalls Preise vergleichen.


Was soll durch das Aufbauseminar erreicht werden? Was ist der Nutzen?

Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen überlegen, was an ihrem Verhalten und ihrer Auffassung zum Straßenverkehr mangelhaft ist und diese Probleme im Dialog mit Anderen abbauen und lösen. Ziel ist es, gefährliche Situationen, durch das richtige Verhalten, erst gar nicht entstehen zu lassen. Es soll ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten aufbauen.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • die Wahrnehmung und Vermeidung von Gefahren
  • rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten
  • eine realistische Selbsteinschätzung
  • die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
  • die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
  • die Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs

Ich habe ein Verkehrsverstoß begangen - wann kommt die Aufforderung zum Aufbauseminar?

Die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen kommt von der Straßenverkehrsbehörde. Normalerweise dauert es ein paar Monate nach den Verkehrsverstoß, bis der Brief kommt. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass die Aufforderung erst nach mehr als einem Jahr ankommt. Die Aufforderung kommt aber mit Sicherheit bevor der Eintrag im Verkehrszentralregister gelöscht wird. Leider ist die Aufforderung zum Aufbauseminar für Fahranfänger ein Verwaltungsakt und zieht somit eine Verwaltungsgebühr mit sich. Diese beläuft sich auf ungefähr 25-30 Euro.


Was passiert bei weiteren Verstößen während oder nach dem Aufbauseminar?

Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt „nur“ der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet. Wird der Autofahrer nach Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Sollte in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung noch ein Verstoß passieren (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Was sind A- und B-Verstöße?

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)

Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.


Welche Fahrschulen bieten das Aufbauseminar für Fahranfänger an?

Eine Fahrschule muss extra für das Aufbauseminar ausgebildete Fahrlehrer haben, um ein Aufbauseminar anzubieten. Auskunft, welche Fahrschulen in der Region das Aufbauseminar anbieten, bekommt man bei seiner Straßenverkehrsbehörde oder in den Fahrschulen selber. Für den Landkreis Schwandorf finden Sie alle entsprechenden Fahrschulen hier auf unserer Website.